Kontrolle gewinnen über indirekte Abgaben und Lenkungsabgaben
Wir beraten Unternehmen im Bereich der von der Zollverwaltung erhobenen Abgaben und Lenkungssteuern, wie :
- Leistungsabhängige und pauschale Schwerverkehrsabgaben (LSVA / PSVA)
- Automobilsteuer
- Mineralölsteuer
- Tabaksteuer
- Alkoholabgaben und vorgezogene Entsorgungsgebühr für Getränkeverpackungen aus Glas (VEG)
- Lenkungsabgabe auf VOC (flüchtige organische Verbindungen)
- Lenkungsabgabe auf CO2
Unter bestimmten Bedingungen können Lenkungsabgaben und tlw. auch indirekte Abgaben rückerstattet bzw. es kann eine Befreiung von den Abgaben erreicht werden. Wir unterstützen Sie in diesem Prozess und stehen Ihnen auch für die mündliche und schriftliche Kommunikation mit den entsprechenden Behörden sowie das Verfassen von Rechtsschriften zur Verfügung.